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Druckbehälter
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Druckbehälter sind geschlossene Behälter, deren Druck im Inneren ßber dem Umgebungsdruck liegt. Im Gegensatz zu Druckgasbehältern und Transportbehältern fßr gefährliche Gßter, in denen unter Druck stehende und andere gefährliche Fluide befÜrdert werden, ist der Betrieb von Druckbehältern in den meisten Fällen einem bestimmten Aufstellungsort zugewiesen.
Contents
⢠Betrieb
⢠Gefahren
⢠Weblinks
⢠Einzelnachweise
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Definition und Abgrenzung
Historisch wird unterschieden zwischen Dampfkesseln und Druckbehältern. Dampfkessel sind dadurch definiert, dass sie zur Erzeugung von Wasserdampf (Dampfdruck Ăźber 0,5 bar) oder HeiĂwasser (Temperatur Ăźber 110 °C) mittels einer Feuerung, elektrischen Beheizung oder Abwärme einer Thermoprozessanlage eingesetzt werden. Nach der Druckgerätetrichtlinie 2014/68/EU gehĂśren Dampfkessel zu den Ăźberhitzungsgefährdeten Druckgeräten.
Druckbehälter sind dadurch definiert, dass ihnen eine bestimmte Funktion zugewiesen ist (beispielsweise Lagern, Filtern, WärmeĂźbertragung, verfahrenstechnische Prozesse bei Ăberdruck). Rohrleitungen, deren Zweck das BefĂśrdern von Fluiden ist, sind keine Druckbehälter.
Druckbehälterarten
Druckbehälter kÜnnen in Bezug auf die Funktion wie folgt eingeteilt werden
⢠Lagerbehälter fßr Gase (Flßssiggaslagerbehälter, Wasserstofflagerbehälter, Erdgaslagerbehälter, Kryotanks fßr verflßssigte tiefkalt gelagerte Gase),
⢠Silos mit Druckluftbeaufschlagung zur pneumatischen FÜrderung von kÜrnigen Gßtern (Silobehälter auf LKW),
⢠Druckspeicherbehälter (Hydraulikspeicher, Membranausdehnungsbehälter, Windkessel, Energiespeicher von Druckluftspeicherkraftwerken u. Ă.), Hydrophore,
⢠Erhitzer und Druckbehälter in einer ThermalÜlanlage,
⢠Abscheider, Sammler, Filter (Wasserabscheider),
⢠Wärmeßbertrager (Kondensatoren, Verflßssiger),
⢠Verfahrenstechnische Behälter und Apparate (Rßhrwerksbehälter, verfahrenstechnische Kolonnen), Chemische Reaktoren, Autoklaven, Druckbehälter mit Katalysatorenmasse,
⢠beheizte oder gekßhlte Druckbehälter als Bestandteil einer Anlage (dampfbeheizte Zylinder in der Papierherstellung, Plattenfroster),
⢠Reaktordruckbehälter von Kernkraftwerken
Die konstruktiv ideale Form fĂźr Druckbehälter ist die Kugel und sie wird insbesondere bei sehr hohen InnendrĂźcken oder sehr groĂem Volumen (beispielsweise Gasbehälter) als Bauform gewählt. Vorwiegend wird jedoch die zylindrische Form verwendet, die ein Optimum zwischen Druckfestigkeit und wirtschaftlicher Herstellung darstellt. Der zylindrische Mantel wird durch flache oder gewĂślbte BĂśden (KlĂśpperbĂśden oder KorbbogenbĂśden) beidseitig verschlossen.
Zu dem Druckbehälter gehÜren je nach Ausfßhrung weitere Ausrßstungsteile wie Flansche, Schrauben, Schaugläser, Dichtungen und Einbauteile.
Vorgaben zur Herstellung und Beschaffenheitsanforderungen fßr Druckbehälter im europäischen Wirtschaftsraum
Nach europäischem Recht des freien Warenverkehrs (New Approach) unterscheidet man zwischen den âeinfachen Druckbehälternâ (Richtlinie 2014/29/EU) und den âDruckgerätenâ (Richtlinie 2014/68/EU Ăźber Druckgeräte), sowie den ortsbeweglichen Druckgeräten (Richtlinie 2010/35/EU Ăźber ortsbewegliche Druckgeräte).
Druckgeräterichtlinie
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Hauptartikel
:
Richtlinie 2014/68/EU ßber Druckgeräte
Seit 2002 unterliegen Druckbehälter mit maximal zulässigen BetriebsdrĂźcken Ăźber 0,5 bar (Ăberdruck) der Druckgeräterichtlinie. Druckbehälter werden gemäà der Druckgeräterichtlinie neben Rohrleitungen, Dampfkesseln und druckhaltenden AusrĂźstungsteilen (solches sind Ventile, Filter) sowie druckbedingten Sicherheitseinrichtungen als Druckgerät bezeichnet und mĂźssen mit einer EG-Konformitätserklärung und einer CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden. In Abhängigkeit von dem Gefahrenpotential (Kriterien: maximal zulässiger Betriebsdruck, Volumen, gasfĂśrmiges oder flĂźssiges Fluid, Fluidgruppe) werden Druckgeräte in die Kategorien I bis IV eingestuft. Der Hersteller kann aus unterschiedlichen Konformitätsbewertungsverfahren (Baumuster, Qualitätssicherungssystem, EinzelprĂźfung) wählen, um den Anforderungen der Druckgeräterichtlinie zu genĂźgen. Abhängig von der Art des gewählten Konformitätsbewertungsverfahrens muss in vielen Fällen das Druckgerät oder die Baugruppe, die aus mehreren Druckgeräten bestehen kann, bereits im Rahmen der Herstellung bzw. der Inverkehrbringung einzeln (Einzelabnahme) oder als Baumuster von einer gemäà Druckgeräterichtlinie Benannten Stelle abgenommen und bewertet werden, damit die Benannte Stelle bestätigen kann, dass das Druckgerät konform zu den Anforderungen der Druckgeräterichtlinie ist. Der Druckbehälter erhält ein Herstellschild, auf dem die individuelle Herstellnummer, das Baujahr sowie die zulässigen Betriebsdaten (maximal zulässiger Betriebsdruck, minimal und maximal zulässige Betriebstemperatur, Volumen) und die CE-Kennzeichnung aufgefĂźhrt sind. Falls eine Benannte Stelle an der ProduktionsĂźberwachung beteiligt war, ist auch deren individuelle Kenn-Nummer der Benannten Stelle neben dem CE-Zeichen anzubringen. Der Hersteller muss im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens eine Gefahrenanalyse sowie eine Betriebsanleitung erstellen mit Angaben zur bestimmungsgemäĂen Verwendung, zu Montage, Inbetriebnahme, Benutzung und Wartung und ggf. zur unsachgemäĂen Verwendung.
Die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht wurde durch die 14. ProdSV (Druckgeräteverordnung) umgesetzt.
Anforderungen an die Aufstellung, den Betrieb und die Prßfung von Druckbehältern sind fßr Deutschland in der nationalen Betriebssicherheitsverordnung spezifiziert.
Richtlinie ßber einfache Druckbehälter
Seit dem 1. Januar 1993 durften einfache Druckbehälter nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie die grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 87/404/EWG fßr einfache Druckbehälter erfßllten.cite-ref-1[1] Die Richtlinie wurde zunächst abgelÜst durch die Richtlinie 2009/105/EGcite-ref-2[2] und inzwischen ersetzt durch die jetzt gßltige Richtlinie 2014/29/EU.cite-ref-3[3]
Einfache Druckbehälter sind serienmäĂig hergestellte Druckbehälter fĂźr bestimmte begrenzte Anwendungen und Konstruktionen:
⢠Behälter sind geschweiĂte Druckbehälter mit einem inneren Ăberdruck von mehr als 0,5 bar
⢠nur zur Aufnahme von Luft oder Stickstoff
⢠Behälter dßrfen keinen Flammen ausgesetzt werden
⢠Behälterwandung besteht nur aus unlegiertem Qualitätsstahl, unlegiertem Aluminium oder nicht-aushärtbaren Aluminiumlegierungen
⢠besteht aus einem zylindrischen Teil, das von zwei nach auĂen gewĂślbten BĂśden oder flachen BĂśden verschlossen wird, oder aus zwei gewĂślbten BĂśden
⢠max. Betriebsdruck = 30 bar
⢠max. Druckinhaltsprodukt (Druck mal Volumen; p¡V) darf hÜchstens 10.000 bar¡Liter sein
⢠max. Temperatur von 300 °C (Stahl) bzw. max. 100 °C (Aluminium oder Aluminiumlegierung)
⢠min. Temperatur von â50 °C
Typische Anwendungsbereiche dieser Behälter sind industrielle Druckluftbehälter oder Druckluftbehälter in Bremsanlagen von Fahrzeugen.
Die Umsetzung der heute geltenden Richtlinie 2014/29/EU in deutsches Recht erfolgte durch die 6. ProdSV,cite-ref-4[4] eine Rechtsverordnung zum Produktsicherheitsgesetz.
Anforderungen an die Aufstellung, den Betrieb und die Prßfung von Druckbehältern sind fßr Deutschland in der nationalen Betriebssicherheitsverordnung spezifiziert.
Auslegung, Konstruktion und Dimensionierung von Druckbehältern
Die Konstruktion und Dimensionierung von Druckbehältern wird in verschiedenen Regelwerken beschrieben. Die Druckgeräterichtlinie lässt die Wahl des anzuwendenden technischen Auslegungsregelwerkes offen. In Deutschland wird heute meist das AD 2000-Regelwerk angewandt. Es sind jedoch auch harmonisierte europäische Normen fßr Druckbehälter (Normenreihe EN 13445) entwickelt worden, die im deutschsprachigen Raum bisher aber nur zÜgerlich angewandt werden. In anderen Teilen der Welt etablierte Regelwerke (beispielsweise ASME, CODAP) dßrfen ebenfalls verwendet werden, wenn damit die grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Anhang I der Druckgeräterichtlinie erfßllt werden.
Die verschiedenen technischen Auslegungsregelwerke wie das AD-2000-Regelwerk enthalten detaillierte Vorgaben zur Konstruktion, Herstellung, Prßfung und Abnahme von Druckbehältern, Dampfkesseln und Rohrleitungen. Darunter fallen beispielsweise die Werkstoffauswahl, mathematisch-technische Berechnungsmethoden oder die zulässigen Geometrien. Eine der elementarsten Berechnungsformeln fßr Druckbehälter ist die Kesselformel, die einen mathematischen Zusammenhang zwischen Innendruck, Durchmesser, Wanddicke und den sich daraus ergebenden auftretenden mechanischen Spannungen von zylindrisch geformten dßnnwandigen Druckbehältern herstellt.
Betrieb
Betriebssicherheitsverordnung (Deutschland)
Druckbehälter und Druckbehälteranlagen sind in Deutschland im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung ĂźberwachungsbedĂźrftig und mĂźssen einer PrĂźfung vor Inbetriebnahme und regelmäĂig wiederkehrenden PrĂźfungen (äuĂere PrĂźfung, innere PrĂźfung, FestigkeitsprĂźfung) unterzogen werden. Zusätzlich ist eine PrĂźfung der Gesamtanlage, zu denen die Druckbehälter gehĂśren, im Gefahrenfeld Druck durchzufĂźhren. Auf Anordnung der Ăśrtlich zuständigen Gewerbeaufsichtsämter kann auch die DurchfĂźhrung auĂerordentlicher PrĂźfungen notwendig sein. Die genannten PrĂźfungen dĂźrfen bei Behältern mit geringerem Gefährdungspotential (abhängig vom zulässigen Betriebsdruck und dem Behältervolumen) von einer zur PrĂźfung befähigten Person durchgefĂźhrt werden. Bei Behältern mit hĂśherem Gefährdungspotenzial (abhängig vom zulässigen Betriebsdruck und dem Behältervolumen) dĂźrfen die genannten PrĂźfungen ausschlieĂlich von einer Zugelassenen Ăberwachungsstelle (ZĂS) durchgefĂźhrt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kĂśnnen die Innenbesichtigung im Rahmen der inneren PrĂźfung und die statische DruckprĂźfung im Rahmen der FestigkeitsprĂźfung auch durch andere Verfahren ersetzt werden, die eine mindestens gleichwertige PrĂźfaussage ermĂśglichen, beispielsweise verschiedene zerstĂśrungsfreie PrĂźfverfahren.
Die PrĂźffristen und PrĂźfzuständigkeiten (ZĂS oder zur PrĂźfung befähigte Person) fĂźr die wiederkehrenden PrĂźfungen sind durch den Betreiber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und schriftlich festzuhalten. Bei Druckbehältern oder Druckbehälteranlagen, die von einer ZĂS geprĂźft werden mĂźssen, bedĂźrfen die vom Betreiber ermittelten PrĂźffristen der schriftlichen Zustimmung eines entsprechend zugelassenen PrĂźfers der ZĂS. Die maximal mĂśglichen PrĂźffristen fĂźr wiederkehrende PrĂźfungen sind in der Betriebssicherheitsverordnung festgelegt. FĂźr viele Druckbehälter betragen die Maximalfristen fĂźr die innere PrĂźfung 60 Monate (5 Jahre), fĂźr die FestigkeitsprĂźfung 120 Monate (10 Jahre), fĂźr die äuĂere PrĂźfung 24 Monate (2 Jahre) und fĂźr die AnlagenprĂźfung 120 Monate (10 Jahre). In der Betriebssicherheitsverordnung sind jedoch zahlreiche Sonderdruckbehälter und Sonderdruckanlagen definiert, bei denen kĂźrzere oder längere MaximalprĂźffristen und abweichende PrĂźfzuständigkeiten vorgeschrieben sind oder bei denen zusätzliche PrĂźfungen vorgeschrieben sind oder auch einzelne PrĂźfungen entfallen kĂśnnen. Abhängig vom konkreten Gefährdungspotential, dem Zustand und den zu erwartenden Schädigungen im weiteren Betriebszeitraum kĂśnnen die PrĂźffristen durch den Betreiber oder durch den PrĂźfer der ZĂS ebenfalls verkĂźrzt werden. Verlängerungen Ăźber die in der Betriebssicherheitsverordnung genannten MaximalprĂźffristen hinaus sind nur in seltenen Ausnahmefällen mit schriftlicher Zustimmung der zuständigen BehĂśrde (beispielsweise Gewerbeaufsichtsamt) und einer ZĂS zulässig.
AusrĂźstungsteile mit Sicherheitsfunktion
Druckbehälter bzw. Druckbehälteranlagen mĂźssen mit AusrĂźstungsteilen mit Sicherheitsfunktion ausgerĂźstet werden, um die Behälter bzw. die Anlage vor unzulässigen Betriebsbedingungen zu schĂźtzen, beispielsweise Ăber- oder Unterschreitung des zulässigen Betriebsdruckes, der zulässigen Betriebstemperatur oder des zulässigen FĂźllgrades. AusrĂźstungsteile mit Sicherheitsfunktion sind beispielsweise:
⢠Sicherheitsventil (zur Druckentlastung in die Umgebung oder in ein Auffangsystem),
⢠Berstscheibe (Druckentlastung meist bei groĂen abzufĂźhrenden MassenstrĂśmen oder Einsatz bei geringen AnsprechdrĂźcken),
⢠Druckbegrenzer (Abschalten des Druckerzeugers, Verdichter, Beheizung),
⢠Temperaturbegrenzer (Abschalten der Heizquelle),
⢠FlĂźssigkeitsmangelsicherung (bei befeuerten Druckbehältern als Schutz vor Ăberhitzung),
⢠ĂberfĂźllsicherung (Sicherstellung eines Gaspolsters Ăźber einem FlĂźssigkeitsstand zur Vermeidung eines Ăberdrucks durch thermische FlĂźssigkeitsausdehnung),
⢠Vakuumbrecher (Schutz vor äuĂerem Ăberdruck bzw. Vakuum im Inneren),
⢠Sonderanwendungen in der Verfahrenstechnik (Reaktionsblocker bei heftigen exothermen Reaktionen in einem Druckbehälter, LaufĂźberwachung eines RĂźhrwerks, um gleichmäĂigen Reaktionsverlauf in einem chemischen Reaktor sicherzustellen),
⢠Wasserberieselungs-Einrichtungen (äuĂere Wärmeabfuhr zur KĂźhlung wie beispielsweise im Brandfall).
Betreiberverantwortung
Der Betreiber einer Druckbehälteranlage muss den sicheren Betrieb gewährleisten. Er muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und MaĂnahmen zur Vermeidung vor Gefährdungen vorsehen. Dies kĂśnnen sein:
⢠Ausrßstung des Behälters oder der Anlage mit allen zum sicheren Betrieb notwendigen technischen Sicherheitseinrichtungen,
⢠Schutz gegen äuĂere mechanische Beschädigung (beispielsweise Anfahrschutz, Schutz vor herabfallenden Lasten)
⢠Schutz gegen Korrosion (beispielsweise Korrosionsschutzanstrich von auĂen),
⢠Warnschilder,
⢠Gebotsschilder (Tragen persÜnlicher Schutzausrßstung),
⢠Schutz gegen den Eingriff Unbefugter (beispielsweise Zutrittsverbote, Umzäunungen, SicherheitsschlÜsser an Zugangstßren),
⢠Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter,
⢠Verwendung nur zugelassener und geeigneter Ersatzteile (beispielsweise Dichtungen, Schrauben),
⢠regelmäĂige DichtheitsprĂźfungen bei Verwendung gefährlicher Fluide,
⢠regelmäĂige Wartung,
⢠regelmäĂige Kontrolle auf Schäden,
⢠regelmäĂige und fristgerechte DurchfĂźhrung der in der Betriebssicherheitsverordnung vorgeschriebenen PrĂźfungen,
⢠Funktionsprßfung der sicherheitstechnischen Ausrßstung,
⢠Schutz vor dem BerĂźhren heiĂer Oberflächen,
⢠Notfallßbungen ggf. mit externen Stellen (beispielsweise Feuerwehr).
Die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung als notwendig ermittelten MaĂnahmen werden in eine Betriebsanweisung aufgenommen.
Gefahren
Die Gefährdung durch Druckbehälter geht von der gespeicherten Energie (Innere Energie) in dem unter Druck stehenden Fluid aus. Die Energie ist die aufgebrachte Volumenänderungsarbeit, die von der Fluideigenschaft, dem Volumen des Behälters und dem Druck abhängt. Weil die Kompressibilität (Formelzeichen: Îş oder Ď) von FlĂźssigkeiten gering ist, ist auch die gespeicherte Energie in Behältern mit FlĂźssigkeiten ohne Gaspolster und demzufolge das Gefahrenpotential gering. In der Druckgeräterichtlinie und Betriebssicherheitsverordnung wird dieser Einfluss berĂźcksichtigt. Die Anforderungen hinsichtlich Herstellung und PrĂźfung nach diesen Vorschriften sind fĂźr flĂźssigkeitsbeaufschlagte Behälter geringer als fĂźr Behälter, die mit gasfĂśrmigen Medien beaufschlagt werden. Bei sehr hohen DrĂźcken (p > 100 bar) muss aber die Gefährdung bei Undichtigkeiten durch FlĂźssigkeitsstrahlen mit sehr hoher Geschwindigkeit berĂźcksichtigt werden.
Dagegen ist in Druckbehältern, die mit verdichteten Gasen, in FlĂźssigkeit gelĂśsten Gasen oder in druckverflĂźssigten Gasen (FlĂźssigkeiten, die Ăźber den atmosphärischen Siedepunkt erhitzt sind) gefĂźllt sind, eine erhebliche Energie gespeichert. Bei druckverflĂźssigten Gasen wie beispielsweise FlĂźssiggas, unter Druck verflĂźssigtem Kohlenstoffdioxid oder Kältemitteln ist bei einem Bersten eines Druckbehälters noch die Nachverdampfung des zuvor verflĂźssigten Gases zu berĂźcksichtigen. Ist ein Druckbehälter erheblich in seiner Festigkeit vorgeschädigt und fĂźhrt dies im Betrieb zu einem wanddurchgreifenden Riss, dann treten an diesen Rissstellen erhebliche Spannungskonzentrationen auf, die zu einem weiteren AufreiĂen des Behälters fĂźhren. Dieses AufreiĂen kann dazu fĂźhren, dass der Behälter durch den austretenden Gasimpuls raketenartig mehrere zig- bis hundert Meter fortgeschleudert wird (RĂźckstoĂ-Prinzip bzw. Impulserhaltung). Ferner treten erhebliche Gefährdungen durch weggeschleuderte TrĂźmmerteile auf. Durch die schlagartige Freisetzung des unter Druck stehenden Gases beim Bersten (Zerknall) eines Druckbehälters wird die gesamte im Behälter gespeicherte Druckenergie schlagartig freigesetzt und es entsteht eine Druckwelle, die sich im Freien oder in Gebäuden ausbreitet und erhebliche Schäden an Gebäuden und Umwelt sowie schwere oder tĂśdliche Verletzungen an Lebewesen verursachen kann.
Weitere Gefährdungen, die ggf. zu berßcksichtigen sind:
⢠Wegschleudern von ungesicherten Schnellverschlßssen, die unter Druck geÜffnet werden kÜnnen,
⢠Freisetzung giftiger Fluide,
⢠Austreten heiĂer Fluide,
⢠Austreten druckverflßssigter Gase (Kälteverbrennungen),
⢠Bersten durch äuĂeren Ăberdruck, falls dieser Betriebsfall in der Auslegung nicht berĂźcksichtigt wurde (Implosion),
⢠Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre,
⢠Dampfschläge bei der Entspannung von Ăźberhitzten FlĂźssigkeiten (spontanes Verdampfen) mit der Gefahr des AufreiĂens von drucktragenden Verbindungen,
⢠Schneller Druckanstieg bei exothermen Reaktionen,
⢠TieftemperaturversprÜdung bei unzulässig tiefen Temperaturen,
⢠Quetschungen durch bewegte Teile
Schäden an Druckbehältern
Schäden an Druckbehältern kĂśnnen durch mangelhafte Herstellung und/oder in Verbindung mit schädigenden Betriebsbedingungen auftreten. Soweit die Schädigung der Druck tragenden Wandung lokal auftritt, kann dies beispielsweise bei einer Durchrostung zu einer Leckage fĂźhren (âLeck vor Bruchâ). Solange die Wandungen neben einem lokal begrenzten Schadensbereich noch ausreichende Festigkeit aufweisen, fĂźhrt eine Leckage normalerweise nicht zu einem schlagartigen Risswachstum. Ist der geschädigte Bereich jedoch groĂflächig ausgedehnt, dann kann bei Unterschreitung der kritischen Wanddicke der Riss schlagartig weiter wachsen, mit der Folge, dass der Behälter groĂflächig aufreiĂt.
An Druckbehältern auftretende Schadensursachen kÜnnen sein:
⢠Herstellungsfehler (beispielsweise mangelhafte AusfĂźhrung von SchweiĂverbindungen),
⢠Werkstoffmängel oder Einsatz ungeeigneter oder falscher Werkstoffe,
⢠Korrosion an der AuĂenseite oder an der Innenseite der Druck tragenden Wandung,
⢠äuĂere mechanische Gewalteinwirkung, denen der Druckbehälter nicht standhält,
⢠Druckwechselbeanspruchung, fßr die der Druckbehälter nicht ausgelegt ist,
⢠ungeeignete Betriebsparameter, beispielsweise bei Nichteinhaltung der fßr den Behälter zulässigen Drßcke und Temperaturen,
⢠Fehler in der Druckregelung und Nichtansprechen des Sicherheitsventils oder anderer Sicherheitseinrichtungen,
⢠Ausfall von PLT-Schutzeinrichtungen,
⢠Unterdruckschaden (Behälter ist nicht fßr Unterdruck ausgelegt und es ist keine Vakuumsicherung vorhanden).
Normen und Standards
Ăsterreich:cite-ref-ai-5-0[5]
⢠Bestimmungen des Kesselrechts:
⢠Einfache Druckbehälter-Verordnung, BGBl. Nr. 388/1994
⢠Versandbehälterverordnung 2002 (VBV 2002), BGBl. II Nr. 202/2002
⢠Druckgeräteverordnung â DGVO, BGBl. II Nr. 426/1999
⢠Verordnung Ăźber die Aufstellung und den Betrieb von Dampfkesseln â ABV, BGBl. Nr. 353/1995
⢠Druckbehälter-Aufstellungs-Verordnung â DBA-VO, BGBl. II Nr. 361/1998
⢠Ortsbewegliche Druckgeräteverordnung (ODGVO), BGBl. II Nr. 291/2001
⢠DruckgeräteĂźberwachungsverordnung (DGĂW-V)
⢠Arbeiten in und an Behältern (Reparatur, Reinigung, Wartung):
⢠§§ 59, 60 Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung â AAV, BGBl. Nr. 218/1983
Weblinks
Commons
: Druckbehälter
â Album mit Bildern, Videos und Audiodateien
⢠Sicherheitsanforderungen fßr Druckbehälter
Einzelnachweise
cite-note-11. â Richtlinie 87/404/EWG
cite-note-22. â Richtlinie 2009/105/EG
cite-note-33. â Richtlinie 2014/29/EU
cite-note-44. â Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
cite-note-ai-55. â Behälter. In: Maschinen, Werkzeuge > Sonstige Arbeitsmittel. Bundesministerium fĂźr Wirtschaft und Arbeit, Sektion Arbeitsrecht und Arbeitsinspektion, 11. November 2004, archiviert vom Original am 11. März 2008; abgerufen am 14. Juni 2008.